Daně a legislativa ČR
Wie Sie als ETF-Investor die Steuererklärung ausfüllen
Das Wichtigste
- Ausländische Dividenden und steuerpflichtige Gewinne aus ETF-Verkäufen müssen in der Steuererklärung angegeben werden — der Broker zieht die Steuer nicht automatisch ab.
- Gewinne aus Verkäufen gehören in Anlage 2, ausländische Dividenden in den Abschnitt für ausländische Einkünfte.
- Die Währungsumrechnung erfolgt mit dem einheitlichen MF-Wechselkurs für das jeweilige Jahr oder dem CNB-Kurs am Tag des Eingangs.
- Steuerfreie Einkünfte (Zeit- oder Werttest) werden nicht in der Erklärung angegeben.
- Überprüfen Sie stets die aktuellen Formularhinweise — dies ist keine Steuerberatung.
Anleger in ausländische ETFs können sich nicht darauf verlassen, dass der Broker die Steuer für sie abführt — ausländische Dividenden und steuerpflichtige Gewinne aus Verkäufen müssen Sie selbst in der Steuererklärung angeben. Die Erklärung ist bis zum 1. April fällig (oder bis zum 1. Juli bei elektronischer Abgabe).
Wann müssen Sie überhaupt wegen Investitionen eine Erklärung abgeben?
Als Anleger sind Sie zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet, wenn:
- Sie ausländische Dividenden erhalten haben (diese sind nie befreit, egal unter welchen Umständen, und werden mit 15 % besteuert),
- Sie einen steuerpflichtigen Gewinn aus dem Verkauf von Wertpapieren realisiert haben (d.h. Sie erfüllen weder den Zeit- noch den Werttest),
- Ihre sonstigen Einkünfte die gesetzlichen Schwellenwerte für die Pflichtabgabe übersteigen.
Steuerfreie Einkünfte (Zeit- oder Werttest erfüllt) werden nicht angegeben. Mehr in Wann Sie wegen Investitionen eine Erklärung abgeben müssen.
Welche Anlagen auszufüllen sind
Das Steuererklärungsformular (Typ B) enthält folgende relevante Abschnitte für Anleger:
- Anlage 2 — sonstige Einkünfte nach § 10 EStG: Hier gehören steuerpflichtige Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, Rohstoffen oder anderen Vermögenswerten, die nicht unter §§ 8 oder 9 fallen.
- Abschnitt für ausländische Einkünfte — hier gehören ausländische Dividenden hin, einschließlich etwaiger im Ausland einbehaltener Quellensteuer (kann als im Ausland gezahlte Steuer berücksichtigt werden, abhängig vom Doppelbesteuerungsabkommen).
Währungsumrechnung
Einkünfte in Fremdwährung werden in CZK umgerechnet, entweder mit dem einheitlichen MF-Wechselkurs (vom Finanzministerium für das gesamte Vorjahr herausgegeben, üblicherweise im Januar veröffentlicht) oder dem CNB-Kurs am Tag des Eingangs. Sie müssen eine Methode konsistent für alle Einkünfte des jeweiligen Jahres anwenden. Mehr zur Umrechnung in Wechselkurse und Umrechnung von Gewinnen in Tschechische Kronen.
Was im Voraus vorzubereiten ist
Für eine korrekte Abgabe benötigen Sie: Brokernachweise (alle Transaktionen des Jahres), eine Übersicht der erhaltenen Dividenden, Aufzeichnungen der Anschaffungspreise (FIFO) und den gewählten Umrechnungskurs. Bewahren Sie Kaufbelege auf — das Finanzamt kann rückwirkend prüfen. Details in Steueraufzeichnungen von Transaktionen.
Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Regeln können sich ändern — überprüfen Sie stets die aktuelle Gesetzgebung oder konsultieren Sie einen Steuerberater. Siehe auch ETF-Steuern in Tschechien.
Häufige Fragen
Muss ich eine Erklärung abgeben, wenn ich nur thesaurierende ETFs halte und nichts verkauft habe?
Wenn Sie keine Dividenden erhalten und nichts verkauft haben, müssen Sie wahrscheinlich wegen Investitionen keine Erklärung abgeben. Sobald Sie jedoch verkaufen und der Gewinn steuerpflichtig ist oder Sie eine Dividende erhalten, müssen Sie eine Erklärung einreichen.
Wo finde ich den einheitlichen MF-Wechselkurs für die Umrechnung?
Das Finanzministerium veröffentlicht jedes Jahr im Januar oder Februar einheitliche Wechselkurse — diese sind auf der Website des MF oder der Finanzverwaltung verfügbar. Sie gelten für das gesamte Vorjahr, daher verwenden Sie für Einkünfte 2026 den im Januar 2027 veröffentlichten MF-Kurs.
Was mache ich mit der im Ausland gezahlten Quellensteuer?
Wenn Ihr Broker ausländische Dividendensteuer einbehalten hat (z.B. 15% in Irland oder 30% in den USA), kann diese unter bestimmten Bedingungen als im Ausland gezahlte Steuer angerechnet werden. Dies hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen ab — klären Sie die konkrete Situation mit einem Berater.