Daně a legislativa ČR
Steuern auf P2P- und Crowdfunding-Investments
Das Wichtigste
- Zins- und Ertragseinkünfte aus P2P- und Crowdfunding-Investments sind in der Tschechischen Republik steuerpflichtig.
- Sie werden in der Regel als sonstige Einkünfte gemäß § 10 des Einkommensteuergesetzes eingestuft.
- Weder der Haltefrist-Test noch die Wertfreigrenze gilt für diese Erträge — Sie zahlen immer Steuern.
- Ausländische Plattformen behalten in der Regel keine Steuer für Sie ein — die Verantwortung liegt beim Anleger.
- Führen Sie Aufzeichnungen über Ihre Erträge und etwaige Verluste, da Sie diese für die Steuererklärung benötigen.
Erträge aus P2P-Krediten und Crowdfunding-Investments sind in der Tschechischen Republik steuerpflichtige Einkünfte, unabhängig von der Haltedauer oder der Höhe des Ertrags. Anders als beim Verkauf von Aktien gibt es weder eine Haltefristbefreiung noch eine Wertfreigrenze — jede Krone Zinsen oder Erträge unterliegt der Besteuerung.
Welche Einkommenskategorie für P2P-Erträge gilt
Zinseinkünfte aus P2P-Plattformen und Erträge aus Crowdfunding-Anleihen fallen typischerweise unter § 10 des Einkommensteuergesetzes — sonstige Einkünfte. Die genaue Kategorie hängt von der spezifischen Produktstruktur ab: Anleihen können anders besteuert werden als direkte Kredite. Wir empfehlen stets, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Ausländische Plattformen und Quellensteuer
Viele der in der Tschechischen Republik beliebten P2P-Plattformen (Bondora, Mintos, Peerberry u. a.) sind im Ausland registriert. Diese Plattformen behalten in der Regel keine tschechische Steuer für Sie ein. Sie müssen daher alle gutgeschriebenen Zinsen selbst erfassen und in der Steuererklärung angeben. Einkünfte aus ausländischen Plattformen sind zum CNB-Wechselkurs in tschechische Kronen umzurechnen.
Was Sie aufzeichnen müssen
- Gesamte gutgeschriebene Zinsen im Kalenderjahr
- Etwaige Verluste aus nicht zurückgezahlten Krediten (ob ein Abzug möglich ist, hängt von konkreten Bedingungen ab — prüfen Sie dies mit einem Berater)
- Wechselkurse bei der Umrechnung aus Fremdwährung
- Plattformabrechnungen oder Transaktionsexporte
Immobilien- und Unternehmens-Crowdfunding
Beim Immobilien-Crowdfunding (z. B. über Anleihen) gilt dasselbe Prinzip — Zinserträge sind steuerpflichtig. Wenn eine Plattform Gewinnanteile ausschüttet, kann es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen handeln, die mit 15 % besteuert werden. Die Struktur variiert von Projekt zu Projekt. Einen Vergleich mit ETF-Investments bietet der Artikel über was ein ETF ist und wie er sich von einem Investmentfonds unterscheidet.
Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar. Steuerregeln können sich ändern und individuelle Umstände variieren — überprüfen Sie stets die aktuellen Bedingungen oder konsultieren Sie einen Steuerberater. Siehe auch Steuern auf ETFs in der Tschechischen Republik.
Häufige Fragen
Sind Erträge aus P2P-Plattformen immer steuerpflichtig?
Ja. Für Erträge aus P2P-Krediten und Crowdfunding-Investments gilt weder eine Haltefristbefreiung noch eine Wertfreigrenze. Der gesamte Ertrag ist steuerpflichtiges Einkommen, in der Regel als sonstige Einkünfte gemäß § 10 des Einkommensteuergesetzes.
Muss ich Einkünfte von einer ausländischen P2P-Plattform in der Tschechischen Republik angeben?
Ja, ein tschechischer Steuerresidenter versteuert weltweite Einkünfte. Ausländische Plattformen behalten in der Regel keine tschechische Steuer für Sie ein, sodass die Verantwortung für die Steuererklärung bei Ihnen liegt. Einkünfte sind zum CNB-Kurs in CZK umzurechnen.
Kann ich Verluste aus nicht zurückgezahlten Krediten von meinen Erträgen abziehen?
Ob ein Abzug möglich ist, hängt von der spezifischen Struktur und der aktuellen Auslegung des Gesetzes ab. Dies ist eine der komplexesten Fragen bei der P2P-Besteuerung — konsultieren Sie einen Steuerberater.